Unser Vereinshaus

Allgemeine Infos zu unserem Clublokal

    Inventar:

     

    -       Aussen: 10 Festbankgarnituren (220x80 cm) können gemietet werden.

       CHF 5.00 pro Garnitur oder Pauschal CHF 40.00 für alle Garnituren

       WICHTIG: Betrag, wird bei der Schlüsselabgabe BAR bezahlt!

    -       Innenraum: Tische = 6 x 205 x 75 cm und 5 x 180 x 75 cm

    -       Geschirr, Besteck und Gläser hat es für ca. 60 Personen,

       sowie Kaffee Tassen und eine kleinere Anzahl an Schnapsgläser

    -       Kühlschrank Goss und Klein

    -       Gefrierschrank Klein

    -       Kühlbuffet mit 7 Schubladen

    -       Industrieabwaschmaschine

    -       Abtrocktücher und Putzlappen sind vorhanden

    -       Kochherd mit diversen Pfannen

    -       KEINE Kaffeemaschine

    -       Wasserkocher 2x, plus Wasserhydranten 2x

    -       Ca. 8 Glas Salatschüsseln und Salatbesteck

    -       Diverse Kellen und Rüst- und Schneidemesser

    -       Haushaltpapierrollen

    -       Kehrrichtsäcke 110 Liter

    -       Serviertableau's

    -       Micro HiFi Musikanlage (CD, DAB+, Bluetooth 4.0, AUX Eingang, USB)

    -       Ca. 5 Stehtische

    -       Ca. 5 Sonnenschirme

    -       Holzkohle-Grill mit einer Grillfläche von ca. 80 cm x 50 cm.

       Holz und Kohle müssen selbst mitgebracht werden.

    -       1 kleineres WC (mit Wickelmöglichkeit), inkl. WC Papier

    -       Vorhanden sind auch diverse Putzhilfen, Abwasch- und Reinigungsmittel
    -       Aussensteckdose CEE 16A 400V, 5-polig

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Preise

Neue Mietpreise Sandhole
Freitag, Samstag und Sonntag sowie Ostermontag, Auffahrt, Pfingsmontag, 31. Juli, 1. August, 20. Dezember bis 2. Januar
1 Tag2 Tage3 Tage
Vereinsmitglieder und OrtsvereineCHF 250.--CHF 300.--CHF 350.--
übrige PersonenCHF 300.--CHF 400.--CHF 450.--
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
1 Tag2 Tage3 Tage
Vereinsmitglieder und OrtsvereineCHF 150.--CHF 200.--CHF 250.--
übrige PersonenCHF 200.--CHF 250.--CHF 300.--

* von September bis März erheben wir zusätzlich einen Heizzuschlag von Fr. 50.-


Kalender für das Vereinshaus

Wenn Sie interessiert an der Miete unseres Vereinshauses sind, kontaktieren Sie uns mit dem untenstehenden Formular.

Reservation

Ihr Kontakt für das Vereinshaus ist

Dominik Nacht.


Anfahrt Sandhole

Wegbeschreibung:

  • Autobahnausfahrt Kirchberg, beim Kreisel geradeaus Richtung Burgdorf
  • Nach ca. 200 Meter im Kreisverkehr rechts abbiegen.
  • Alles geradeaus bis zum Stop. Danach rechts abbiegen.
  • 2. Strasse links abbiegen.
  • Unter Unterführung durfahren und danach links abbiegen.
  • Auf der linken Seite ist ein grosser Platz mit unserem Vereishaus.


Benützungsvorschriften Sandhole Lyssach

1.     Das Vereinshaus wird zur Durchführung von Festlichkeiten ohne kommerziellen Charakter (Familienanlässe, Firmenfestivitäten, Vereinsleben, etc.) gegen eine Mietgebühr den Interessenten zur Verfügung gestellt.

 

2.     Mit diesen Benützungsvorschriften sollen die Voraussetzungen zu einem zweckentsprechenden Betrieb des Vereinshauses geschaffen, sowie auch die Nachbarn vor übermässigen Lärmimmissionen geschützt werden.

 

3.     Eine Tagesmiete dauert von 10:00 Uhr – 08:00 Uhr des folgenden Tages. Am Folgetag muss das Vereinshaus um 08:00 gereinigt und bezugsbereit für den Nachmieter sein (Boden trocken von der Nassreinigung) und bereit zur Abgabe. Sollte dies schon zum vornerein nicht möglich sein empfehlen wir eine 2-Tagesmiete!

 

4.     Abmeldungen innerhalb 7 Tagen oder weniger vor dem Anlass und auch ein Nichterscheinen ohne fristgerechte Abmeldung am vereinbarten Miettermin werden im Sinne einer lnkonvenienzentschädigung mit Fr 100.- in Rechnung gestellt.

 

5.     Das Vereinshaus bietet Platz für maximal ca. 60 Personen.

 

6.     Das Mietobjekt ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Nachreinigungen werden zu einem Tarif von CHF 60.- pro Stunde belastet.

Es steht kein Abfallcontainer zur Verfügung. Die Abfallsäcke und Kehricht aller Art (inklusive Flaschen-Leergut) sind durch den Mieter mit nach Hause zunehmen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen.

 

7.     Ab 22.00 Uhr ist die Nachtruhe der Anwohner und Nachbarn ausnahmslos zu respektieren!

Im Innenraum des Hauses ist das Musik hören oder abspielen sowie singen nur noch in Zimmerlautstärke gestattet. Nötigenfalls sind die Fenster zu schliessen.

 

Nach diesem Zeitpunkt ist es strikte verboten:

-         Im Freien Musik zu hören, zu spielen sowie zu singen

-         Das Abbrennen von Feuerwerk oder das Abfeuern von Böllerschüssen

(Hochzeitsschiessen)

 

Auch der Waren- und Leerguteinlad sowie die Wegfahrt nach der Festlichkeit verläuft ruhig und geordnet (keine Türe zu schlagen, kein rasantes Anfahren oder Hupen).

 

8.     Die Anwohner sind befugt oder darauf hingewiesen worden, dass Sie bei übermässigem Lärm, die Polizei informieren sollen!

 

9.     Im Vereinshaus ist das Rauchen nicht gestattet.

 

10. Die Geräte und Einrichtungen sowie das Mobiliar sind ihrem Zweck entsprechend zu benützen und schonend zu behandeln.

Für eventuelle Beschädigungen haftet der Mieter, insbesondere auch für allfällige Brandschäden.

Zerschlagenes Geschirr oder fehlendes Essbesteck muss vollumfänglich bezahlt werden.

Das benutzte Geschirr und Essbesteck sowie die Pfannen und Küchengeräte sind sauber abzuwaschen und in den Schränken zu versorgen.

 

11. Das Vereinshaus ist mit einer Industrie-Abwaschmaschine ausgestattet.

Es empfiehlt sich aber das zu waschende Geschirr gründlich vorzuwaschen, da die Waschzeit der Maschine sehr kurz ist und somit keine grosse Reinigungswirkung hat!

Bitte kein Spülmittel in die Maschine geben!

 

12. Das Mobiliar des Vereinshauses darf nur ins Freie (z.Bsp. auf den Parkplatz) transportiert werden, wenn es die Witterungszustände zulassen. Anschliessend müssen alle Gegenstände wieder an einen trockenen Unterstand, resp. an die ursprüngliche Stelle gestellt werden.

 

13. Das Benützen eines Holzkohlegrill oder Gasgrill ist nur gestattet, wenn diese in einem vernünftigen Rahmen verwendet werden. Feuerschalen oder Finnenkerzen sind so zu verwenden, dass der Asphalt keinen Schaden erhält.

 

14. Nach dem Anlass sind die Stühle und Tische gemäss Anweisung, resp. Vorgabe wegzuräumen und aufzustapeln.

Die Tische sind fettfrei (mit heissem Wasser + Spülmittel) abzuwischen und nachzutrocknen. Kerzenwachs, Bostich-Heftklammern und Klebestreifen sind zu entfernen.

Sämtliche Nägel, Reissnägel, Bostich-Heftklammern, Schnüre oder Klebbänder an den Einrichtungen und Räumlichkeiten, sind in einem vernünftigen Rahmen anzuwenden und müssen ALLE entfernt werden!

 

15. Bei Verlust des Hausschlüssels wird aus Sicherheitsgründen die Schliessanlage ausgewechselt. Die daraus entstehenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

16. Wegweiser jeglicher Art (z.Bsp. Luftballone) müssen nach dem Anlass wieder vollständig entfernt werden.

 

17. Für zurückgelassene und vergessene Gegenstände aller Art sowie bei Diebstählen oder Unfällen während der Mietdauer lehnt der Sport Verein Lyssach - handelnd durch den Vorstand - jegliche Haftung ab.

 

18.  Verlassen Sie nach dem Anlass die Sandhole ruhig und vermeiden Sie unnötigen Lärm.

 

19. Über alle in diesen Benützungsvorschriften eventuell nicht geregelten Bestimmungen, Ausnahmen oder sonstigen Vorkommnissen entscheidet der Vorstand vom Sport Verein Lyssach von Fall zu Fall in endgültigem Sinne.